Vergabe-Prozess
Allgemeine Informationen
Wer eine Alterswohnung sucht und die Voraussetzungen dafür erfüllt, soll bei der SAW eine faire Chance erhalten. Die SAW ist überzeugt, dass dieses Ziel mit dem neuen Vergabe-Prozess besser erreicht werden kann, als mit den bisherigen Wartelisten.
Ab Oktober 2024 schreibt die SAW ihre Wohnungen öffentlich aus: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf dieser Vermietungs-Seite und in ihrem Vermietungs-Newsletter. Bisher vergab sie die Wohnungen nach einer Warteliste.
Der Zeitpunkt, wann jemand in eine SAW-Wohnung wechselt, hängt nicht mehr vom Platz auf der Warteliste ab: Wer sich für eine freie Wohnung der SAW interessiert, kann sich jederzeit darum bewerben. Mietinteressent*innen gewinnen also Unabhängigkeit und Flexibilität.
Wer eine Wohnung sucht, kann sich auf alle ausgeschriebenen Wohnungen bewerben. Bisher mussten sich Wohnungssuchende bei der Anmeldung für drei Wunsch-Siedlungen entscheiden.
Der Zeitpunkt, wann jemand in eine SAW-Wohnung wechselt, hängt nicht mehr vom Platz auf der Warteliste ab: Wer sich für eine freie Wohnung der SAW interessiert, kann sich jederzeit darum bewerben. Mietinteressent*innen gewinnen also Unabhängigkeit und Flexibilität.
Wer eine Wohnung sucht, kann sich auf alle ausgeschriebenen Wohnungen bewerben. Bisher mussten sich Wohnungssuchende bei der Anmeldung für drei Wunsch-Siedlungen entscheiden.
Wie läuft die Wohnungsvergabe ab?
Für jede freie Wohnung lädt die SAW in der Regel 10 Personen/Parteien zur Besichtigung ein. Die Auswahl beruht auf genau definierten, transparenten Kriterien. Diese sind unterschiedlich gewichtet. Punktzahlen zeigen, welches Kriterium wie viel Gewicht hat.
Interessent*innen, die so genannte «Dringlichkeitskriterien» erfüllen, haben gewissen Vorrang. Das gilt auch für Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW waren, sowie für Personen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben. Mehr dazu bei den folgenden Fragen.
Aus allen Interessent*innen werden die 7 Personen/Parteien ausgewählt, welche am meisten Punkte mitbringen. Zusätzlich zu diesen 7 Personen/Parteien werden aus allen übrigen Interessent*innen 3 weitere Personen/Parteien für die Besichtigung ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt elektronisch.
Personen/Parteien, die sich nach der Besichtigung weiterhin für die Wohnung interessieren, müssen ihr Interesse innerhalb von 24 Stunden in ihrem Profil bestätigen.
Die erneute Auswahl der 3 Personen/Parteien erfolgt ebenfalls elektronisch. Anschliessend prüft die SAW diese Bewerbungen und lädt die 3 Personen/Parteien zu einem persönlichen Gespräch ein. Nach erfolgten Gesprächen wählt die SAW die geeignetste Person/Partei aus und stellt dieser einen Mietvertrag aus. Entscheidend für die Auswahl sind die Fähigkeit zur selbständigen Haushaltsführung sowie Erwägungen zur sozialen Siedlungsdurchmischung.
Folgende Abbildung zeigt bildlich, wie die Wohnungsvergabe abläuft:
Interessent*innen, die so genannte «Dringlichkeitskriterien» erfüllen, haben gewissen Vorrang. Das gilt auch für Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW waren, sowie für Personen, die einen besonderen Bezug zum Quartier haben. Mehr dazu bei den folgenden Fragen.
Aus allen Interessent*innen werden die 7 Personen/Parteien ausgewählt, welche am meisten Punkte mitbringen. Zusätzlich zu diesen 7 Personen/Parteien werden aus allen übrigen Interessent*innen 3 weitere Personen/Parteien für die Besichtigung ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt elektronisch.
Personen/Parteien, die sich nach der Besichtigung weiterhin für die Wohnung interessieren, müssen ihr Interesse innerhalb von 24 Stunden in ihrem Profil bestätigen.
Die erneute Auswahl der 3 Personen/Parteien erfolgt ebenfalls elektronisch. Anschliessend prüft die SAW diese Bewerbungen und lädt die 3 Personen/Parteien zu einem persönlichen Gespräch ein. Nach erfolgten Gesprächen wählt die SAW die geeignetste Person/Partei aus und stellt dieser einen Mietvertrag aus. Entscheidend für die Auswahl sind die Fähigkeit zur selbständigen Haushaltsführung sowie Erwägungen zur sozialen Siedlungsdurchmischung.
Folgende Abbildung zeigt bildlich, wie die Wohnungsvergabe abläuft:

Im Folgenden sind die Dringlichkeitskriterien und ihre Gewichtung (Punktzahl) aufgelistet:
- Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 0 bis 3 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 6 Punkte
- Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 4 bis 12 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 5 Punkte
- Interessent*innen, die wegen Mobilitätseinschränkungen zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Fähigkeit zu gehen langfristig oder zunehmend eingeschränkt ist und Sie die bestehende Wohnsituation deshalb aufgeben müssen (z. B. kein Lift): 5 Punkte.
- Interessent*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Das ist dann der Fall, wenn der aktuelle Nettomietzins höher ist als die Hälfte des steuerbaren Einkommens unter Anrechnung des steuerbaren Vermögens sowie allfälliger Ergänzungsleistungen: 5 Punkte
Ja. Falls jemand mehrere Dringlichkeiten belegen kann, einen Quartierbezug geltend macht und zusätzlich Punkte von der Warteliste mitbringt, werden diese Punkte zusammengezählt.
Interessent*innen, die vor Herbst 2024 auf einer Warteliste der SAW registriert waren, haben im Auswahlverfahren besonderes Gewicht. Die Punkte, die sie dafür erhalten, hängt vom Datum ab, an dem sie sich bei der SAW angemeldet oder registriert hatten. Pro ganzes Jahr erhalten sie 0.25 Punkte, angebrochene Jahre zählen nicht. Es können maximal 16 Jahre angerechnet werden, die maximale Anzahl Punkte ist somit 4.
Ab 1. Oktober 2024 führt die SAW keine Wartelisten mehr. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Ab 1. Oktober 2024 führt die SAW keine Wartelisten mehr. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Für viele ältere Menschen nimmt der Bewegungsradius zunehmend ab und soziale Kontakte in der nahen Umgebung werden wichtiger. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, im eigenen Quartier oder in der Nähe von Familie oder Freund*innen wohnen zu können. Ein besonderer Quartierbezug ist beispielsweise dann gegeben, wenn jemand bereits seit vielen Jahren im Quartier lebt, sich seit längerem aktiv im Quartier engagiert oder wenn Kinder und/oder Enkel oder enge Freund*innen in der Nähe leben: 1 Punkt
Aus allen Bewerbenden lädt die SAW drei Personen/Parteien zu einem persönlichen Gespräch ein. Dabei prüft sie den Quartierbezug.
Nein. Siehe dazu die Frage oben: «Wer wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen?»
Ja. Siehe dazu die Frage oben: «Wer wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen?»
Ja, beides ist möglich.
Ja.
Die SAW erhält sehr viele Bewerbungen für ihre Wohnungen.
Leider kann sie nicht alle berücksichtigen und zur Wohnungsbesichtigung einladen.
Interessent*innen, die nicht eingeladen werden, informiert die SAW per E-Mail. Die E-Mail geht
an die E-Mail-Adresse, die im Profil auf der Vermietungs-Seite hinterlegt ist. Personen, die
keine E-Mail hinterlegt haben, können leider nicht persönlich kontaktiert werden. Das heisst:
Falls diese Personen bis Dienstagmittag nach Bewerbungsschluss keinen Anruf von der SAW
erhalten haben, konnten sie bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Die SAW kann Personen vorübergehend oder dauerhaft von der Wohnungsvergabe ausschliessen. Entweder, weil sie die Mietbedingungen nicht erfüllen oder missbräuchliche Bewerbungen einreichen (bewusste Falschangaben, Mehrfachbewerbungen für dieselbe Wohnung usw.).
Geltungsdauer Wartelisten
Mit dem Start des neuen Vergabe-Prozesses am 1. Oktober 2024 werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW waren, werden im Auswahlverfahren für die Wohnungsbesichtigungen aber besonders berücksichtigt (siehe dazu die Frage «Wer wird zur Wohnungsbesichtigung eingeladen?»).
Die Punkte bleiben gespeichert und verfallen nicht.
Die Punkte bleiben gespeichert und verfallen nicht.
Freitragende und subventionierte Wohnungen
Subventionierte Wohnungen sind etwas günstiger, da sie beim Bau von Kanton und Stadt Zürich durch zinslose Kredite gefördert werden. Dafür muss die SAW bestimmte Vorgaben beim Bau und beim Betrieb der Wohnungen erfüllen. Unter anderem muss sie sicherstellen, dass das Einkommen und Vermögen der Mietenden unter einer bestimmten Limite liegt, die jährlich vom Kanton neu festgelegt wird. Das ist ein Vorgehen, an das sich alle gemeinnützigen Bauträger*innen halten, die von zinslosen Krediten profitieren.
Als freitragend gilt eine Wohnung, wenn sie nicht subventioniert ist. Bei freitragenden Wohnungen gilt das Prinzip der Kostenmiete. Das heisst, dass aus den Mieteinnahmen keine Gewinne entstehen und die Mietenden nur effektiv anfallende Kosten bezahlen. Deshalb sind freitragende Wohnungen der SAW günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt.
Als freitragend gilt eine Wohnung, wenn sie nicht subventioniert ist. Bei freitragenden Wohnungen gilt das Prinzip der Kostenmiete. Das heisst, dass aus den Mieteinnahmen keine Gewinne entstehen und die Mietenden nur effektiv anfallende Kosten bezahlen. Deshalb sind freitragende Wohnungen der SAW günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt.
Mehr als 70 % der SAW Wohnungen sind subventioniert. So haben auch Menschen mit sehr tiefem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, in der Stadt zu wohnen. Es gibt aber auch Personen, welche die Einkommenslimite des Kantons überschreiten (siehe dazu die vorangehende Frage) und im Alter auf günstigen Wohnraum angewiesen sind. Für diese vermietet die SAW freitragende Wohnungen.