Allgemeine Vermietungs-Bestimmungen
Damit Sie bei der SAW eine Wohnung mieten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 60 Jahre alt. Bei einem 2-Personen-Haushalt ist eine Person mindestens 60 Jahre alt.
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich.*
- Sie können Ihren Haushalt selbständig führen.
* Das Erfordernis des zweijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes in der Stadt Zürich gilt auch als erfüllt, wenn ein zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Zürich von mindestens zehn zusammenhängenden Jahren erfüllt ist, der vor nicht mehr als fünf Jahren aufgegeben wurde und Sie die letzten zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.
Ausserdem gelten Limiten beim Einkommen und Vermögen. Diese werden jedes Jahr am 1. Juli angepasst. Stand 1. Juli 2024 gilt:
max. steuerbares Einkommen | max. steuerbares Vermögen | |
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für subventionierte Wohnungen | Einpersonenhaushalte: CHF 53‘000 | CHF 200‘000 |
Zweipersonenhaushalte: CHF 62‘600 | CHF 200‘000 | |
für freitragende Wohnungen | Einpersonenhaushalte: CHF 79‘500 | CHF 500‘000 |
Zweipersonenhaushalte: CHF 93‘900 | CHF 500‘000 |
In beiden Fällen (subventionierte und freitragende Wohnungen) werden 5 Prozent von dem Teil des Vermögens zum Einkommen dazugezählt, der CHF 100‘000 übersteigt. Das höchstzulässige Vermögen darf überschritten werden, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Die Einkommens- und Vermögenslimite für freitragende Wohnungen gilt für alle Mietverträge ab dem 1. Oktober 2024. Ältere Mietverträge sind davon nicht betroffen. Bei den subventionierten Wohnungen gelten die Limiten für alle Mietverträge.
In den Siedlungen der SAW finden Menschen aus verschiedenen Kulturen ein Zuhause. Bei der SAW können auch Personen eine Wohnung mieten, die einen Eintrag im Betreibungsregister haben.